Die jüdischen „Siedlungen“ – Hindernis auf dem Weg zum Frieden?
von Winfried Balke, 2023
1) Zum Begriff
Wenn es um die israelische „Siedlungspolitik“ geht, betrifft dies die Gebiete Judäa und Samaria (J&S), die mit einer Länge von 140 km 23 % des Staatsgebietes Israels ausmachen. Da müssen wir zunächst festhalten: Diese Gebiete werden in der Weltpolitik gemeinhin als „Westbank“ oder Westjordanland bezeichnet. Westbank heisst Westufer. Wo hört denn das Ufer des Jordans auf? Doch nicht nach 20 oder 40 km! Wir sollten den wegen arabischer Besitzansprüche raffiniert gewählten Begriff nicht gebrauchen.
Auch das Wort „Siedlungen“ ist nichts anderes als ein Begriff des politischen Kampfes, eines Kampfes vor allem um Judäa & Samaria. Denn er soll eine kleine Wohngemeinschaft, etwas Vorläufiges und Illegales assoziieren. Aber zum Beispiel Ariel in Samaria hat sogar eine Universität mit über 16.000 Studenten, ausser den ca. 19.000 Einwohnern. Die grössten „Siedlungen“ haben mehr als 63.000 (Beitar Illit), 46.000 (Modiin Illit) und 37.000 Einwohner (Maale Adummim).
„Siedlungen“ sind Orte, die jenseits der „Grünen Linie“ liegen und denen durch die Regierung rechtlicher Status verliehen wurde. Sie wurden ab 1967 gebildet, nach der Gebietserweiterung durch den Sieg des Sechstagekrieges, Was ist die „Grüne Linie“? Sie ist die Waffenstillstandslinie, die 1949 auf Rhodos mit einem grünen Stift als vorläufige Vereinbarung, bis zu einer Friedensregelung, auf die Landkarte gezeichnet wurde.
2) Was ist nun die rechtliche Situation?
Eine wichtige Orientierung liefert Artikel 6 des Völkerbund-Mandats für Palästina von 1922, durch den ausdrücklich die jüdische Besiedlung gefördert werden sollte.
Was wurde aus dem britischen Mandatsgebiet Palästina? Nur 24 % blieben für die Juden übrig, 76 % sind den Arabern übergeben worden, wodurch 1946 der Staat Transjordanien (später Jordanien) wurde, der die Verwirklichung des Rechtes der palästinensischen Araber auf Selbstbestimmung in mehr als Dreiviertel von Palästina ermöglichte.
Der Befreiungskrieg, der Israel 1948 direkt nach Staatsgründung aufgezwungen wurde, endete (siehe oben) mit der Markierung einer Waffenstillstandslinie, die in der Zeit von 1949 - 1967 als eine zeitweilige Demarkationslinie gemeint war, bis zur “endgültigen politischen Regelung“, wie sie im israelisch-jordanischen Waffenstillstandsabkommen ins Auge gefasst wurde. Als dann 1967 Jordanien und andere arabische Staaten in dem Wunsch, Israel auszulöschen, den jüdischen Staat angriffen, wurde die Waffenstillstandslinie hinfällig.
In Politik und Medien wird häufig auf die Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates von 1967 verwiesen, um Israel auf Rückzug aus J&S zu drängen. Diese Resolution hatte aber nur Empfehlungscharakter. Und es ist wichtig zu wissen: Da Israel das Gebiet von J&S durch einen aufgezwungenen Verteidigungskrieg bekam, verzichtete der UN-Sicherheitsrat darauf, in seiner vielzitierten Resolution 242 von Israel den Rückzug aus dem gesamten (!) eroberten Gebiet zu verlangen. Es heisst dort, zur Schaffung eines dauerhaften Friedens sei „der Rückzug israelischer Streitkräfte aus Gebieten (!) des jüngsten Konflikts“ – und nicht „aus allen Gebieten“ und nicht „aus den besetzten Gebieten“ – erforderlich, ebenso wie „die Anerkennung der Souveränität, der territorialen Integrität und der politischen Unabhängigkeit jedes Staates in dieser Region und sein Recht, in sicheren und anerkannten Grenzen, frei von Drohungen und Akten der Gewalt zu leben“. Gerade das letzte wird in der Regel nicht zitiert…
Als Israel im Sechstagekrieg durch Gottes massives Eingreifen J&S, das seit 1948 widerrechtlich von Jordanien besetzt war, erobern konnte, sprach noch keiner von einem palästinensischen Volk oder gar der Notwendigkeit eines Palästinenser-Staates. Viele Rechtsexperten gestanden Israel das Recht zu, als Ergebnis des aufgezwungenen und gewonnenen Krieges das Land zu bewohnen.
Eine Organisation jedoch, das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, legte sich anders fest: In einem geheimen Treffen in den frühen 70er-Jahren bestimmten sie, Israel verletze die oben bereits erwähnte 4. Genfer Konvention vom 12.8.49 und mache sich durch „jüdische Siedlungen im israelisch besetzten Westjordanland“ der „Kriegsverbrechen“ schuldig. Befremdlicherweise werden alle Protokolle und selbst die Namen der Teilnehmer des damaligen Treffens unter Verschluss gehalten. Und dennoch wurde der Beschluss des ICRK ohne diese Transparenz sog. „internationales Recht“ und damit Basis für die andauernde Anschuldigung illegaler Besatzungspolitik Israels.
Immer wieder wird behauptet, J&S sei „besetztes Gebiet“. Das klassische Völkerrecht definiert ein besetztes Gebiet als ein Hoheitsgebiet eines Staates, das von einem anderen Staat militärisch besetzt ist, während zwischen beiden Staaten ein Kriegszustand besteht.
Geht es denn nun bei Israel überhaupt um einen anderen Staat? Seit dem Untergang des Osmanischen Reiches 1917 sind die Gebiete J&S nicht als Hoheitsgebiet irgendeines Staates anerkannt worden. Jordanien, das sich dort nach 1948 wie ein Herrscher verhielt, hat 1988 seinen Herrschaftsanspruch aufgegeben. Die Rechtsgrundlage der Genfer Konvention von 1949 betrifft besetzte Gebiete. Da aber Jordanien nicht souveräner Besitzer von J&S war, sondern illegaler Eindringling, ist die Genfer Konvention nicht auf J&S anwendbar. Und sie gilt eben nur zwischen zwei Staaten.
Wenn J&S besetztes Gebiet wäre, dann wäre zu prüfen, ob Art. 49, Abs. 6 des Vierten Genfer Abkommens anzuwenden wäre. Darin heisst es: „Der Besatzungsmacht ist nicht gestattet, Teile der eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet zu transferieren.“ Diese Vorschrift bezieht sich auf eine zwangsweise(!) Ansiedlung von Zivilpersonen und ist deshalb auf J&S nicht anwendbar. Israel hat nie jüdische Bürger gezwungen, sich in J&S niederzulassen. Also: Selbst bei Anlegen des strengen Massstabs der völkerrechtlichen Bestimmungen für Besatzungen entsprechen die Siedlungen in J&S dem Völkerrecht.
Die israelische Botschaft benennt J&S als ein Gebiet, „für das es zueinander in Widerspruch stehende Ansprüche gibt,“ und das wegen der gescheiterten Friedensverhandlungen „noch nicht endgültig zugewiesen“ sei. Dann kann aber auch nicht einseitig das Einfrieren israelischer Siedlungstätigkeit verlangt werden, ohne dasselbe von den Arabern zu fordern.
Und Wissenschaftler verweisen darauf, dass Israels Anspruch auf J&S mehr gerechtfertigt ist als der der Araber, weil Israel das Gebiet durch einen aufgezwungenen Verteidigungskrieg 1967 eingenommen hat.
3) Die Bevölkerung
Zunächst ist festzuhalten: Das Gebiet von J&S ist politisch in drei Kontroll-Zonen eingeteilt: In der Zone A üben die „Palästinenser“ die Zivilverwaltung aus und sind auch für die Sicherheit zuständig. Dazu gehören z.B. Nablus, Ramallah, Jericho, Bethlehem und der Grossteil von Hebron. In Zone B müssen Israelis und Palästinenser gemeinsam für die öffentliche Sicherheit sorgen. Zone C wird vom israelischen Militär kontrolliert und ist der geographisch grösste Teil mit ca. 60 % der Fläche von J&S. Nur hier leben Israelis – und zwar ca. 503.000 -, aber auch Palästinenser (100.000 im 2016). Insgesamt in J&S leben wohl ca. 2,3 Mio Palästinenser.
Die Juden in J&S machen übrigens 12 % aller in Israel lebenden Juden aus. Ihre Zahl ist seit 1967 erstaunlich gestiegen: 1972 waren es erst weniger als 1.200; 1983: 22.800; 1993: 11.600; 2004: ca. 234.500; 2014: 400.000 und jetzt die über 500.000.
Immer wieder wird es so dargestellt, als ob alle „Siedler“ überzogen Fromme seien und die meisten zum Extremismus neigten. Das ist nicht so: Je ein Drittel der jüdischen Einwohner sind säkular, orthodox oder religiös. Sicher ist die Mehrheit zionistisch gesinnt.
4) Wie sieht nun die politische Situation aus? Welche Ansprüche und Vorschläge gibt es?
Es war der ehemalige amerikanische Präsident Jimmy Carter, der die Siedlungen als illegal bezeichnete und die politische Landschaft dadurch nachhaltig sehr stark beeinflusste. Das Spektrum politischer Vorschläge reichte in den letzten Jahrzehnten von israelischer Landabgabe bis zu Ausdehnung israelischer Souveränität/Annexion.
Bill Clinton (späterer Präsident der USA) z.B. hatte im Dezember 2000 nach dem Scheitern des Camp David-Abkommens vorgeschlagen: Israel solle 5 % von J&S behalten, 2 % Land mit den Palästinensern tauschen, und auf 97 % könne ein palästinensischer Staat entstehen. Der damalige israelische Premierminister Ehud Barak akzeptierte das sogar, aber der Palästinenserführer Arafat lehnte ab. Ehud Olmert, damals Ministerpräsident Israels, bot 2008 der Gegenseite sogar unglaubliche 93 % von J&S an – selbst das lehnten die Palästinenser ab.
Andererseits gab es in Israel mehrfach Vorschläge über die teilweise oder völlige Annexion von J&S. Und Donald Trump sah 2020 die Annexion der grössten Siedlungsblöcke vor, was zugunsten der sog. Abraham-Vereinbarungen mit den VAE (Vereinigte Arabische Emirate) und anderen nicht verfolgt wurde.
Für die politische Debatte hat immer wieder der Wohnungsbau eine massgebliche Bedeutung. Internationales Aufbegehren gegen die Bautätigkeit gibt es immer wieder bereits, wenn von Bauplanung (die verschiedene Instanzen zu durchlaufen hat) berichtet wird, dann noch einmal, wenn der Bau beginnt, und schliesslich nach Fertigstellung von Wohnungen.
Wegen der israelischen Militärverwaltung fällt der Wohnungsbau unter die Rechtsprechung des Verteidigungsministers, und alle Bauvorhaben müssen von ihm im Zusammenwirken mit dem Büro des Premierministers genehmigt werden.
Ein Baustopp wird immer wieder von Israel verlangt, obwohl die Palästinensische Autonomiebehörde allein im Jahr 2022 im den Juden vorbehaltenen Gebiet C über 5.500 Gebäude illegal errichtet hat. (Israel hat insgesamt in den letzten 20 Jahren 4.382 Wohneinheiten ohne Baugenehmigung gebaut. Der Staat reisst wiederholt solche Häuser nieder.)
Das Tauziehen um J&S betrifft auch den wirtschaftlichen Bereich. Es gibt eine weltweite Kampagne, die unter dem Namen BDS bekannt wurde: Boykott, Divestment, Sanktionen. Sie richtet sich gegen Firmen in J&S und solchen Unternehmen im Ausland, die mit Firmen aus den umstrittenen Gebieten kooperieren.
Ziel der BDS ist letztlich eine empfindliche Schwächung Israels. Sie hat keinerlei Interesse bzgl. der Rechte der Palästinenser. Denn dann würde man z. B. die Hamas boykottieren wegen deren „Ehrenmorden“ und Meuchelmorden an Palästinensern, die gegen ihre brutale Regierung protestieren. Die BDS hat auch kein Interesse an der Förderung arabischer Menschenrechte; sonst würde man z.B. Assad, den syrischen Herrscher, boykottieren, der Hunderttausende Araber tötete.
5) Die Siedlungstätigkeit und der Friedensprozess
In der westlichen Welt geht man meist davon aus, dass die Siedlungstätigkeit der Hauptgrund für feindliche Übergriffe der Palästinenser sei. Es gab aber schon Terroraktionen in einer Zeit, in der Israel noch gar nicht die Möglichkeit hatte, „Siedlungen“ zu bauen, nämlich vor dem Sechstagekrieg. Markanteste Beispiele stellen die arabischen Massaker an den jüdischen Einwohnern von Hebron im Jahre 1929 und von Gush Etzion 1947 dar. Schliesslich hatten ja schon die gewaltsamen Übergriffe vor der Staatsgründung dazu geführt, dass England sein Völkerbund-Mandat zurückgab.
Klar ist also, dass das Thema „Siedlungen“ im sog. Friedensprozess völlig überbetont wird. Und es ist wieder einmal ein Beispiel von „doppeltem Standard“, von zweierlei Massstab in der politischen Beurteilung Israels.
Das Konzept, das in der westlichen Welt als Friedenslösung propagiert wird – ein Palästinenserstaat an der Seite Israels – basiert auf einer völligen Verkennung der Tatsachen: Der neue Staat wäre nicht „an der Seite“, sondern mittendrin – eben in J&S. Fatah und Hamas, die sich in dem klar formulierten strategischen Ziel einig sind, den zionistischen Staat auszulöschen, hätten leichtes Spiel, ihre Terrorangriffe überallhin auszuüben. Und sie wollen eben nicht nur mehr Lebensraum und deswegen die Siedlungen weghaben, sondern sie beanspruchen das ganze Gebiet vom Jordan bis zum Mittelmeer.
6) Welche Orientierung gibt uns die Bibel?
a) Da lesen wir zunächst von Gottes Landverheissung an Abraham (1. Mo 13, 12-15). Als Abrahams Frau Sara in Kirjat-Arba starb, das ist Hebron – also in Judäa –, da erwarb er ein Erbbegräbnis, ja er legte äussersten Wert darauf, die Höhle Machpela mit dem vollen Kaufpreis zu bezahlen, obwohl er sie geschenkt bekommen konnte (1. Mo 23). Eine wichtige Tatsache im Hinblick auf das politische Tauziehen heute.
Als der HERR den Israeliten am Horeb den Auftrag zur Landeinnahme mit den Worten untermauerte „ICH habe das Land vor euch dahingegeben“, da sprach ER auch vom „Gebirge“ (5. Mo 1, 7 f.). Ein Blick auf die topographische Karte von Israel zeigt, dass besonders J&S eine bergige Landschaft ist. Und da können wir uns freuen über das Wort aus Hes. 36, 8+10: „Ihr aber, Berge Israels, ihr werdet für Mein Volk (!) eure Zweige treiben und eure Frucht tragen… Und ICH werde die Menschen auf euch vermehren…“
b) J&S ist biblisches Kernland. Unser Erlöser ist ja in Judäa, in Bethlehem geboren. Die Bibel bezeugt mehrfach, dass Jesus in Judäa und Samaria gewirkt hat (z.B. Joh. 11, 7; Joh 4, 4 f.; Luk 17, 11 ff)
In Samaria, nämlich in Silo, stand fast 400 Jahre die Stiftshütte (siehe Jos.18, 1). Dort war also ein geistliches Zentrum. In Silo warf Josua das Los vor dem HERRN, um entsprechend das Land an die Stämme Israel zu verteilen (Jos. 18, 10). Es war in Silo, wo Hanna die Verheissung ihres Sohnes Samuel bekam (1. Sam. 1). Der HERR selbst spricht in Jer. 7, 12 von „Meinem Anbetungsort, der in Silo war, wo ICH früher Meinen Namen wohnen liess.“
c) Wir müssen auch die ernste Warnung des HERRN hören an alle, die an einer womöglichen Teilung des Landes direkt oder indirekt mitwirken: „ICH werde mit ihnen ins Gericht gehen wegen Meines Volkes und Meines Erbteils Israel, das sie unter die Nationen zerstreut haben. Und Mein Land haben sie geteilt…“ (Joel 4, 2). Denn Gott sagt ganz klar: „MIR gehört das Land“ (3. Mo 25, 23).
d) Bei allem Zerren der westlichen Politiker und der arabischen Völker um die Siedlungen, bei allen hinterlistigen Schachzügen oder noch so gut gemeinten Ideen über die Zukunft in J&S – wir dürfen wissen:
„Der HERR macht zunichte den Ratschluss der Nationen, ER vereitelt die Gedanken der Völker. Der Ratschluss des HERRN hat ewig Bestand, die Gedanken Seines Herzens von Geschlecht zu Geschlecht“ (Ps 33, 10 f.).
Zum Autor: Winfried Balke promovierte im Jahr 1970 in den Wirtschaftswissenschaften. Einige Jahre arbeitete er als Leiter der Marktforschung für die Bereiche Veterinärmedizin und Pflanzenschutz bei Boehringer Ingelheim. Anschliessend engagierte sich Dr. Winfried Balke als Unternehmensberater für internationale Marketingberatung und Management bei PA Management Consultants in Frankfurt. Als Leiter für Aus- und Fortbildung, Management Development und Organisationsentwicklung bei der Norddeutschen Landesbank Hannover rundete er seine berufliche Laufbahn ab. Durch diesen Hintergrund wurden seine verschiedensten Vorträge und Predigten auch von der IVCG und “Christen im Beruf” sehr geschätzt. Seit 2003 lebt er mit seiner Frau in Israel. Als Autor schrieb Winfried Balke – seinem Schwerpunktanliegen entsprechend – die Bücher, „Bahnt einen Weg meinem Volk“, „Woche um Woche – Impulse aus dem Reichtum der Prophetenbücher“, „Fest verwurzelt“, „Aus beiden eins gemacht“, „Israel – Augapfel Gottes und Zankapfel der Welt“, „Führungszeugnis“ und „Die Offenbarung“.
Dieser Artikel kann auch via E-Mail als PDF gewünscht werden: mail@reaisrael.ch.
Zudem gibt es einen weiteren höchst aufschlussreichen zehnseitigen Bericht von W. Balke: «Aktuelles und Wissenswertes aus Israel». Selbstverständlich senden wir Ihnen auf Wunsch auch diesen Bericht sehr gern per Mail zu.